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Bewertung Koalitionsvertrag

Staatsmodernisierung, Digitalisierung (Abbau der klassischen Hemmnisse wie Schriftsformerfordernis), Erleichterung von Vergabeverfahren uvm., Förderung der elektronischen Patientenakte und Medizinischen Informationsobjekte sowie insgesamt die Vorhaben für das Gesundheitswesen vielversprechend und eben auch sehr konkret. Wir setzen uns im Detail auf unseren eHealth-Stammtischen und Dialogen in Berlin damit auseinander. Aber es scheint so, dass man aus den kommenden Jahren in unserer Branche einiges machen kann.

Die Finanzierung muss gerade im Gesundheitsmarkt als ein Aufholen einer „Investitionsschuld“ für bessere Versorgung, eine optimale Zukunftsfähigkeit von Gesundheitswirtschaft, Digitalisierung, Mitarbeiter- und Bürgerzentrierung gesehen werden. Die dazu notwendigen Staatsschulden sind weniger problematisch als die „Schulden“ des Investitionsstaus, die deutlich teurer sind.

Koalitionsvertrag

Erste Sehweisen der Ampel zur Digitalisierung

Aus dem Koalitionspapier AG Gesundheit lassen gute Vorsätze hoffen, dass die Digitalisierung weiter forciert wird. Unsere Berliner Runden werden das jeweils thematisieren:“(…) In einer regelmäßig fortgeschriebenen Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen und in der Pflege legen wir einen besonderen Fokus auf die Lösung von Versorgungsproblemen und die Perspektive der Nutzer*innen. Wir ermöglichen regelhaft telemedizinische Leistungen inklusiveArznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung. Wir beschleunigen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und deren nutzenbringende Anwendung und binden beschleunigt sämtliche Akteure an die Telematikinfrastruktur an. Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out). Die gematik bauen wir zu einer digitalen Gesundheitsagentur aus. Wir durchforsten das SGB V und weitere Normen nach auch durch technischen Fortschritt überholten Dokumentationspflichten. Durch ein Bürokratieabbaupaket bauen wir Hürden für eine gute Versorgung der Patienten ab. Die Belastungen durch Bürokratie und Berichtspflichten jenseits gesetzlicher Regelungen werden kenntlich gemacht. Wir verstetigen die Verfahrenserleichterungen, die sich in der Pandemie bewährt haben. Sprachmittlung auch mit Hilfe digitaler Anwendungen wird im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des SGB V. (…)“