Neutrale Klinik-Beratung in KHZG-Projekten

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) fördert unsere Branche nicht nur mit 4,3 Mrd. EUR, sondern fordert auch einiges von Kliniken und IT-Anbietern. 2021 war das Initialisierungsjahr, ab 2022 wird es verstärkt zu Vergaben kommen. Unabhängig von der Trägerschaft gilt das Zuwendungsrecht. Damit müssen Kliniken, welche Fördermittel erhalten, ein entsprechendes Vergabeverfahren (Zuwendungsvergaberecht) einhalten. Wir informieren dazu auf unseren monatlichen Veranstaltungen „eHealth Roundtable am Tegernsee“ und natürlich individuell im Rahmen unserer Beratungsmandate.