#KHZG – Zuwendungsvergaberecht beachten

Kliniken, die Zuwendungen aus dem Fördertopf KHZG erhalten, müssen bei der Verwendung und Auftragserteilung das Zuwendungsvergaberecht beachten. Und zwar unabhängig von der Trägerschaft, also ob sie sonst dem Vergaberecht unterliegen oder nicht. Hier geht der eine oder andere irrtümlich davon aus, er könne irgendwie frei vergeben, was aber zu empfindlichen Konsequenzen führen kann.

Man beachte die „Allgemeine(n) Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“, Bsp. Bayern: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/VVBayHO-NN121