Bundestag beschließt TSVG

Das sogenannte Terminservice- und Versorgungsgesetz ist im Bundestag im „Omnibus-„Verfahren beschlossen – das hat zwar nicht nur Vorteile, wenn so vorgegangen wird. Im Bereich IT geht es aber voran, und die Entmachtung der gematik war seit Jahren überfällig, da ohne umsetzbare Ergebnisse gearbeitet worden ist. Ob es nun aber besser wird oder kurzsichtige Lösungen fernab internationaler Standards verankert werden, bleibt zu diskutieren und möglichst konstruktiv zu beeinflussen. Wir kümmern nun uns darum, dass Kliniken die notwendigen Maßnahmen aus Sicht der IT ergreifen können. Unsere Klinikkunden sind durch unsere Architekturen und Lösungskonzepte, die immer nahe an Branchen-Standards entwickelt sind, auf die Eventualitäten stets so vorbereitet, dass in den jeweiligen Rahmenbedingungen erfolgreich agiert werden kann.

Unsere Kunden im Bereich der IT-Anbieter richten wir gemeinsam auf die aktuellen Rahmenbedingungen im Produktmanagement und Go2Market aus.

Dass z.B. nun das Smartphone und Tablet alternativ zur eGK zum Zugriff auf die eigene Akte und die eigenen Daten verwendet werden kann, ist ohnehin überfällig und Marktrealität. Längst wurden Lösungen dafür entwickelt und sind im Einsatz. Patienten sind grundsätzlich „digital mündig“ und können das selbst entscheiden.