IT-Sicherheit in Kliniken

Vor dem Hintergrund des KHZG ist IT-Sicherheit nichts, was wir nur zum „Garnieren“ zu 15% in den Fördertatbeständen empfehlen. Vielmehr laufen gesetzliche Pflichten zum 1.1.2022 und Branchen-Leitfäden mit einer Finanzierbarkeit zusammen.
In dem Zusammenhang ist folgende Studie des BSI als komplementär zu sehen:

KRITIS-Sektor Gesundheit:
Informationssicherheit in der
stationären medizinischen
Versorgung Rahmenbedingungen,
Status Quo, Handlungsfelder

Kliniken erhalten über den folgenden Link hinaus kostenfrei auf Anfrage unser wöchentlich erweitertes Tool zum KHZG: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Studien/KRITIS/Studie_Informationssicherheit_stationaere_med_Versorgung.pdf?__blob=publicationFile&v=3