Opt-out bei der ePA für den Patientenschutz
Die geplante Opt-out-Regelung bei der ePA ist umsetzbar. Sie ist nicht nur datenschutzrechtlich machbar, sondern sogar eine Erfordernis für den Patientenschutz und die -versorgung, für welche die Informationsverfügbarkeit und informationelle Selbstbestimmung Voraussetzung sind. Wir empfehlen folgende Arbeiten zum Thema:
Stiftung Münch, 2022

Sie finden uns auch auf der DMEA 2023 in Berlin.
Wir bitten umfrühzeitige Terminvereinbarung über eMail.