FTB 2-6 und 10 direkt verpflichtende Fördertatbestände nach KHZG

Die Fördertatbestände (FTB) 2-6 und 10 sind direkt gesetzlich verpflichtend umzusetzen, wobei 2-6 bis zum 31.12.2024 realisiert sein müssen. Andernfalls erfolgt ein Abschlag in Höhe von bis zu 2 Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall. Die von uns betreuten Kliniken haben auch alle neben 2-6 auch FTB10 beantragt, denn dieser ergibt sich unmittelbar des §75c SGB V https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__75c.html
Die B3S ist als branchenspezifischer Sicherheitsstandard maßgeblich, und der genannte Termin ist hier bereits der 1.1.2022. Wer FTB10 beantragt hat, bekommt also auch noch Budget für die Umsetzung einer unmittelbar bestehenden gesetzlichen Verpflichtung. Man muss am 1.1.2022 nicht bereits fertig sein, steht aber mit dem Datum als Krankenhaus in der Pflicht.

Einmal im Monat veranstalten wir einen Roundtable, den „eHealth-Stammtisch“, um uns mit Akteuren im Gesundheitsmarkt zu aktuellen Themen auszutauschen. Bei Interesse mehr Infos unter kuhlemann@Medical-IT-Valley.de